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Für viele Besucher ist ein Visum für Urlaubs- oder Geschäftsaufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten nach erstmaligem Einreisedatum nicht erforderlich. Alle Ausländer, die in die Slowakische Republik einreisen wollen, müssen jedoch den Beweis erbringen können, dass sie über eine Kranken-/ Unfallversicherung verfügen, welche die möglichen Kosten der Gesundheitsleistungen (z.B. Krankenhaus-Behandlung) in der Slowakei deckt.
Damit der Reisepass zur Einreise in die Slowakei akzeptiert wird, muss er für die Dauer des Aufenthalts, oder im Falle der Visumspflicht 2 Monate länger als das Ablaufdatum des Visums, gültig sein. Ein Visum für die Slowakei kann bei jeder berechtigten Slowakischen Botschaft zuständig für das Heimatland des Besuchers erhalten werden.
Die Slowakische Republik ist EU-Mitgliedsstaat und ein Teil des Schengen-Raumes. EU-Bürger können sich innerhalb dieser EU Mitgliedsländer frei bewegen und haben das Recht, sich für eine Dauer von 6 Monaten in einem anderen EU Land aufzuhalten, sofern sie über einen gültigen Reisepass oder Personalausweis verfügen.
Im Falle, dass Sie Ihren Reisepass verlieren, so sollten Sie dies der Fremdenpolizei melden (Cudzinecká polícia); Hrobákova (Straße) 44, im Stadtteil Petržalka; für EU Bürger Tel: +421 (0)961 036-871; für Nicht-EU Bürger Tel: +421 (0)961 036-866 oder (0)961 036-867.
Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat kann Ihnen unter normalen Umständen einen vorübergehenden Reisepass ausstellen.
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